Skip to main content

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Einlagern

Übernimmt Umzüge Meurer auch Abholung und Einlagerung ?

Ja, als Umzugsunternehmen holen wir Ihre Möbel auf Wunsch ab, übernehmen den Transport und die Einlagerung in die Lager-Container. Zusätzlicher Vorteil: Ihre Möbel sind von der Abholung bis zur Einlagerung komplett versichert.

Was benötige ich für eine Selbsteinlagerung ?

Erfahrungsgemäss sind zum Beispiel Decken, Klebeband, Luftpolsterfolie oder Schutzhüllen für eine schonende Einlagerung Ihrer Möbel empfehlenswert. Diese Sicherungs- und Schutzmaterialien stellen wir Ihnen gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

TIPP Wenn Sie eine helfende Hand für die Einlagerung benötigen: Gegen geringen Aufpreis hilft Ihnen einer unserer geschulten Mitarbeiter beim Platz sparenden verstauen Ihres Lagergutes.

Komme ich jederzeit an mein Lagergut ?

Sie haben jederzeit zu den Geschäftszeiten von 08.00 bis 17.00 Uhr Zugang zu Ihrem eingelagerten Gut. Ausserhalb der Geschäftszeiten bitten wir um eine individuelle Terminabsprache.

Wie ist mein Lagergut vor Ort versichert ?

Wenn der Transport und die Einlagerung von Umzüge Meurer durchgeführt wird, ist Ihr Lagergut auf Zeitwertbasis versichert mit max. 620,- Euro pro Kubikmeter. Zusätzlich besteht eine kostenlose Versicherung gegen Elementarschäden.

Fallen für mich Kosten für eine Versicherung an ?

Ja, aber nur wenn Sie den Transport und das Verstauen Ihres Lagergutes selbst vornehmen (Eigenleistung). Sprechen Sie uns an.

Vertragslaufzeit - Mindestmietzeit – Kündigungsfrist ?

Sie entscheiden über welchen Zeitraum Sie Lagerraum bei uns anmieten. Eine Mindestlaufzeit der Mietdauer gibt es nicht, Sie kündigen jederzeit mit einer Kündigungsfrist von nur einer Woche. Bei vorzeitiger Kündigung der ursprünglich vereinbarten Mietdauer erfolgt eine wochengenaue Abrechnung.

Ist eine kurzfristige Einlagerung möglich ?

Grundsätzlich ist eine Anmietung für die Einlagerung “von heute auf morgen“ möglich. Sprechen Sie mit uns.

Was darf nicht eingelagert werden ?

Grundsätzlich dürfen Materialien die der Gefahrgutverordnung unterliegen, nicht in Lager-Container verbracht werden. Beispiele: Gase, Waffen, Sprengstoff, Munition oder Treibstoff. Weiterhin sind verderbliche und Ungeziefer anlockende Güter, lebende Tiere und Pflanzen von der Einlagerung ausgeschlossen. Güter aussergwöhnlichen Wertes wie zum Beispiel Münzen, Wertpapiere, Edelmetalle, Antiquitäten oder hochwertige Teppiche werden ebenfalls aus versicherungstechnischen Gründen nicht eingelagert.

Wie viel Platz oder Lager-Container benötige ich ?

Für eine schnelle Berechnung des benötigten Lagerraums nutzen Sie bitte unseren kostenlosen Raumrechner oder sprechen uns direkt an. Wir beraten Sie gern.

Können auch sperrige Güter wie ein Klavier eingelagert werden ?

Auch sperrige Güter wie Motorrad oder Klavier finden einen sicheren Lagerplatz im Möbellager Mülheim.

Sind auch gewerbliche Einlagerungen möglich ?

In unserem Möbellager in Mülheim ist die Anmietung von Lagerraum beziehungsweise Lagercontainern sowohl gewerblich als auch privat möglich. Die Voraussetzungen für beide Einlagerungsvarianten sind gleich. Bitte schauen sie unter

Ist die Lagerhalle beheizt ?

Unser Möbellager verfügt über eine leistungsstarke und umweltschonende Heizungsanlage.

Wie sieht ein Lagercontainer aus und wie gross ist er ?

Unsere Lagerboxen verfügen über eine Innenbelüftung und verschliessbar. Sie haben die Wahl zwischen zwei Grössen:

  • 08 m3 Rauminhalt mit den Innenmaßen 2335 mm x 1525 mm x 2220 mm
  • 12 m3 Rauminhalt mit den Innenmaßen 2335 mm x 2335 mm x 2400 mm

Hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung mit Abbildungen.

Wenn Sie jetzt noch weitere Fragen haben...

Umzüge Meurer e.K.
Möbellager

Langekamp 13b
45475 Mülheim an der Ruhr

0208 / 40 79 96
0208 / 40 90 56 8
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.